4 Warum immer zwei ?
Bisher haben wir zwar Gründe für Partnerschaften
kennengelernt, allerdings noch nicht geklärt, warum fast ausschließlich
Zweierbeziehungen auf Dauer eingegangen werden. Auch hierfür lassen
sich gute ökonomische Begründungen finden, wenngleich nicht verkannt
werden soll, daß sicherlich auch moralische und historische Gründe
eine große Rolle spielen.
Die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft wird regelmäßig
durch einen Vertrag besiegelt. Wenn nicht durch einen Ehevertrag, so doch
durch ein implizites Übereinkommen der Partner, das wir als Vertrag
begreifen und analysieren können. In dieser Übereinkunft, die
natürlich auch geändert werden kann, regeln die Partner die Arbeitsteilung
und die Aufteilung der Erträge.
Wie bei jedem anderen Vertrag auch, fallen beim Ehevertrag
Transaktionskosten in Form von Anbahnungs-, Abschluß- und Kontrollkosten
an. Wir können davon ausgehen, daß diese Kosten mit der Zahl
der Personen in einer Lebensgemeinschaft überproportional ansteigen.
Besonders die Überprüfung, ob jedes Mitglied der Gemeinschaft
einen angemessenen Einsatz bei der Haus- und Marktarbeit erbringt, wird
schwierig. Bei mehreren Personen wäre gar zu befürchten, daß
es zu Drückebergerei kommt, da der Arbeitsausfall eines einzelnen
in einer größeren Gemeinschaft nicht unmittelbar auffällt.
Es besteht ein Anreiz, sich als Trittbrettfahrer zu verhalten.
Ein ähnliches Kontrollproblem tritt auf, wenn man
die Lebensgemeinschaft als gegenseitige Versicherung interpretiert, bei
der die Partner sich Unterstützung für mögliche "Schadensfälle"
wie z.B. Arbeitslosigkeit zusichern. Je mehr Personen in der Gemeinschaft
leben, desto attraktiver wird es für den einzelnen, einen solchen
Schadensfall absichtlich herbeizuführen und von den anderen die "Versicherungsleistung"
zu kassieren.
Auch kann damit gerechnet werden, daß mit der Zahl
der Mitglieder in einer Lebensgemeinschaft Koordinationsprobleme überproportional
zunehmen. Das größte Hindernis aber, Spezialisierungsvorteile
in einer großen Lebensgemeinschaft zu realisieren, dürften die
Kinder sein. Hier wäre nicht nur problematisch zu entscheiden, wer
für Erziehung verantwortlich ist und wer die erforderlichen finanziellen
Mittel aufbringt. Infolge psychischer Sonderfaktoren dürfte es auch
bei der Entscheidung, wer jeweils an der Produktion von Kindern beteiligt
sein soll oder darf, zu schwierigen Situationen kommen.
Darüber hinaus ist die Bereitstellung von Kinderdiensten
natürlich auch ein großes Hindernis für homosexuelle Lebensgemeinschaften.
Daneben sind der fehlende Splittingvorteil und noch immer vorhandene, wenn
auch abnehmende Stigmatisierungsnachteile ökonomische Gründe,
die gegen homosexuelle Lebensgemeinschaften sprechen. Schließlich
kann man vermuten, daß durch die Sozialisierungsprozesse in der Kindheit,
arbeitsteilige Spezialierungsvorteile bei der Haushaltsproduktion eher
in heterosexuellen als homosexuellen Lebensgemeinschaften realisiert werden
können.
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